Umtauschen! Sofort!

Die Tage war eine ältere Dame mit einem Samsung D900i im Laden. Das Teil müsste so 2007 rum auf den Markt gekommen sein. Die werte Dame erwarb es vor gut 4 Monaten (natürlich nicht bei uns). – An sich nicht schlimm, es ist immernoch verhältnismäßig gut ausgestattet.
Es war in diesen 4 Monaten schon einmal in der Reparatur, wegen eines Fehlers der jetzt wieder aufgetreten ist. Es kommt nicht über den Startbildschirm hinaus. Hängt also.
Und da ging das gezeter los!

„So gehts ja gar nicht”
„Ach wie, Sie können mir nicht helfen?”
„Na dann müssen die mir aber jetzt ein neues Gerät geben!”

Sie hat ja schließlich Garantie! Das geht ja gar nicht, dass sie jetzt schon wieder ohne Handy dastünde! Und ein Recht auf Umtausch hat sie ja sowieso!
Oh man… Genau, und im Autohaus bekomm ich auch nie einen Leihwagen, sondern bei jeder Minireparatur sofort ein neues Modell, am besten noch statt ner E- ne S-Klasse! Und für die Umstände die beim Ãœbertragen der gehäkelten Klorolle ins neue Fahrzeug entstehen natürlich auch noch ne Schadensersatzzahlung!

Man, manche Menschen leben echt sowas von realitätsfern…

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Freitag, 13. November 2009 um 17:03 und gehört zu Geschichten . Du kannst den RSS 2.0 feed dazu lesen. Du kannst ein Kommentar schreiben, oder einen trackback von deiner Seite senden.

10 Kommentare to “Umtauschen! Sofort!”

  1. Niki sagt:

    manche??? sogar sehr viele ^^

  2. Andi sagt:

    mein erstes handy war im 1. jahr ca 3 monate insgesamt in reparatur… ohne dass ich ein ersatzgerät bekam… da hab ich ja auch nur aufstand bei motorola geprobt, weil des handy jedesmal mit nem neuen fehler wieder bei mir ankam… damals gabs aber auch noch keine “verbraucherrechte” die einem das recht geben den handyverkäufer so lange rund zu machen bis man das hat was man will 😉

  3. noodle sagt:

    wär doch mal ne idee: ich taushc mein altes handy gegen nen (natürlich neuwertigen) porsche ^^…ich bin mir sicher, da sind schon andre drauf gekommen. die ladenbesitzer könnens nur nicht bloggen weil sie vom kudnen eins auf die rübe bekamen..o.O

  4. Ladenblogger|Corey sagt:

    verbraucherwas? – kenn ich nich! ^^

  5. CCA sagt:

    Tja, der Kunde ist König… Könige, die sich so aufzuführen pflegten, wurden allerdings gelegentlich auch mal gestürzt 🙂

  6. densch sagt:

    Ne, die wurden nicht gestürzt.
    Könige die sich so aufführten, wurden geköpft…. Watt meinst was ich hier alles erlebe (gleiche branche)

  7. Flo sagt:

    Warum kommen DIE eigentlich alle zu dir? 😉

  8. GdG sagt:

    Ich würde mal dringend empfehlen sich mit dem Gewährleistungsrecht auseinanderzusetzen:

    Der Käufer hat vorrangig vor der Minderung oder Rückabwicklung ein Recht auf Nacherfüllung.
    Dieses kann durch Reparatur oder Austausch geschehen, wobei einzig und allein der Kunde / Käufer das Wahlrecht hat. Vulgo: Wenn Kunde sagt Austausch, dann Austausch – ohne wenn und aber.

    Trifft zwar nicht dich sondern den Verkäufer des Handys, aber dein Kommentar zur Sache ist trotzdem daneben – wenn das Handy einen Fehler hat (was du ja nicht bestreitest) kann die Dame auf Austausch durch den Verkäufer bestehen.

    GdG

  9. Ladenblogger|Corey sagt:

    ähm. nee?! im BGB steht nix von rückabwicklung oder dergleichen. hab ich von nem arbeitsrechtsanwalt mal checken lassen. ausbesserung/nachbesserung. reparatur halt. wo kämen wir denn da hin wenn du alles was n fehler hat sofort gegen ein neuwertiges tauschen könntest? – und da man überwiegend bei handys nur gewährleistung, und keine garantie hat, ist da das meiste sowieso kulanz der hersteller!

  10. Wohlstandskind sagt:

    Also ich bin dafür!

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